Die Grundstücks- und Immobilienbewertung dient der Ermittlung des Marktwertes eines Objekts.
Hierbei kann zum einen durch ein von Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren in Verbindung
mit der Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis
ein Verkehrswert für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Wohneinheiten ermittelt werden.
Zum anderen kann mit Vergleichsobjekten eine Einwertung zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr ermittelt werden.
1. Wertermittlung aus Anlass des Verkaufsabsicht
2. Wertermittlung zum Zweck der Beleihung des Objektes
3. Wertermittlung auf Grund der anstehenden oder drohenden Zwangsversteigerung
4. Wertermittlung zur Aufstellung der Bilanz
5. Wertermittlung zur Bestimmung des Versicherungswertes
6. Wertermittlung wegen der Besteuerung (z. B. Schenkungs- oder Erbschaftssteuer)
Selbstverständlich ziehen wir zur konkreten und korrekten Objekteinwertung teilweise externe Fachleute zu. Es entstehen für Sie hierbei die marktüblichen Kosten.